Rechtsgebiete

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Schadenersatz
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Sie haben bereits Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers aufgenommen und dort wurde Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Unfallregulierung versprochen? Vorsicht, meist enthalten diese Angebote Inhalte und Kürzungen, die Sie nach der Gesetzeslage nicht hinnehmen müssen. Bei der Versicherung handelt es sich um Ihren Unfallgegner und nicht, wie zu suggerieren versucht wird, um Ihren Unfallpartner. Hier hilft Ihnen ein auf das Rechtsgebiet des Verkehrsunfallschadens spezialisierter Rechtsanwalt weiter. Wir führen Sie durch den Dschungel von „fiktiver und konkreter Abrechnung, merkantilem Minderwert und Schadenminderungspflicht“ etc.

Personenschaden
Bei dem Verkehrsunfall wurden Sie verletzt?
Hier gilt das beim Schadenersatz Gesagte: Die Versicherungen schenken Ihnen nichts. Wir helfen Ihnen dabei, ein für Sie angemessenes Schmerzensgeld, einen Ausgleich für den Haushaltsführungsschaden oder einen Ersatz der Heilmittelkosten zu erlangen. Bei großen Personenschäden helfen wir Ihnen, die komplizierten Unterhaltsansprüche von Familienmitgliedern zu ermitteln und durchzusetzen.

Verkehrsordnungswidrigkeiten
Sie erhielten Post von der Ordnungsbehörde, weil Sie etwa geblitzt wurden? Schon zu Beginn des Verfahrens können Fehler begangen werden, die später nicht mehr korrigiert werden können.Es drohenden dann Fahrverbote oder Punkte in der Flensburger Kartei. Wir helfen Ihnen diese Fehler zu vermeiden. Nehmen Sie hierfür frühzeitig Kontakt mit uns auf.

Verkehrsstraftaten
Ihnen wird zum Beispiel eine Fahrerflucht zur Last gelegt und Sie sind sich keiner Schuld bewusst? Auf die Aufforderung der Behörde oder der Staatsanwaltschaft sich zur Sache zu äußern, sollten Sie zunächst nicht reagieren, sondern mit uns Kontakt aufnehmen. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte ist es ratsam sich zu äußern, wenn überhaupt. Immerhin droht hier schon bei einem Schaden von 1.300,00 EUR eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

KFZ Kauf- KFZ Leasing- und Werkvertrag
Ihr neu erworbenes Fahrzeug hat einen Defekt oder einen Unfallschaden über den der Verkäufer Sie nicht informiert hat? Die Reparatur Ihres Fahrzeugs ist nicht zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt worden oder dauerte unverhältnismäßig lange? Sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen welche Rechte Sie aus einem Kauf- oder Werkvertrag rund ums Auto haben und wie Sie diese Rechte durchsetzen können.


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